Jugendschutz

Hinweise nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG, Fassung 2021) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) · Stand: September 2026

Alterseinstufung

Neravia ist ein friedliches Aufbau- und Rollenspiel in einer mittelalterlichen Fantasiewelt (Handel, Berufe, Dorfleben). Es enthält keine realistische Gewaltdarstellung, keine sexuellen Inhalte, keine Glücksspielelemente, keine Lootboxen und keine Echtgeldkäufe. Das Spiel wurde nicht von der USK geprüft. Nach Einschätzung des Anbieters ist es für Spielerinnen und Spieler ab 12 Jahren geeignet.

Interaktionsrisiken und Vorsorgemaßnahmen (§ 10b JuSchG)

Hinweise für Eltern

Kinder unter 16 Jahren dürfen Neravia nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Eltern können jederzeit die Löschung des Kontos ihres Kindes verlangen (E-Mail genügt) oder das Konto im Spiel unter Einstellungen → Konto selbst löschen. Weitere Informationen bieten die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (bzkj.de) und spieleratgeber-nrw.de.

Jugendschutzbeauftragter

Als Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitenden und ohne entwicklungsbeeinträchtigende Angebote ist nach § 7 JMStV kein Jugendschutzbeauftragter zu bestellen. Ansprechpartner für alle Fragen des Jugendschutzes ist der Anbieter: Alexander Sigg, Freisinger Straße 124, 85221 Dachau, ginxlier@gmail.com.